Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

1.1. Die Steiner Innovations GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“ bzw. „Promtico“) kontrahiert und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Kontrahierungszeitpunkt aktuellen Fassung, des von ihr erstatteten Angebots und der geschlossenen Dienstleistungsverträge mit einem Unternehmer als Kunden („Kunden“). Die AGB gelten daher nur für zweiseitige Unternehmergeschäfte; hingegen gelangen die AGB bei Geschäften der Auftragnehmerin mit Verbrauchern nicht zur Anwendung. Die AGB gelten dabei auch dann, wenn die Auftragnehmerin Subunternehmer einsetzt.

1.2. AGB des Kunden werden kein Vertragsbestandteil des gegenständlichen Rechtsgeschäftes und der gesamten weiteren Geschäftsbeziehung. Dies ist unabhängig davon, ob sich die Auftragnehmerin zu diesen äußert und ob bzw. wann sie der Auftragnehmerin zur Kenntnis gebracht werden.

1.3. Die AGB der Auftragnehmerin gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen ihr und dem Kunden, auch wenn in einem darauffolgenden Angebot oder Vertrag nicht eigens hingewiesen wird.

2. Leistungsangebot und Vertragsgegenstand

2.1. Promtico analysiert betriebliche Abläufe, identifiziert Automatisierungs- und KI-Potenziale, erstellt Roadmaps und berät den Kunden bei der Auswahl und dem Einsatz geeigneter Werkzeuge, Anbieter und Systeme.

2.2. Zum Leistungsangebot können insbesondere Workshops, Prozessaufnahmen, Unternehmensanalysen, Konzepte, Schulungen, technische Beratung, Entwicklung und Konfiguration von Software, Automatisierungen und KI-Agenten, Schnittstellen- und Systemintegrationen sowie Betrieb, Wartung, Support und Weiterentwicklung gehören.

2.3. Der konkrete Leistungsumfang, die zu erbringenden Ergebnisse, Termine, Mitwirkungspflichten, Abnahmekriterien und das Entgelt ergeben sich ausschließlich aus dem gesondert abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag. Angaben auf der Website von Promtico dienen der allgemeinen Information und sind keine Zusicherung bestimmter Funktionen, Einsparungen, Kompatibilitäten oder Ergebnisse.

2.4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Promtico eine fachgerechte Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Kostenersparnis, Umsatzsteigerung oder vollständige Automatisierung.

2.5. Promtico ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer und technische Dienstleister einzusetzen. Promtico bleibt für die vertragsgemäße Auswahl und Koordination dieser Dritten verantwortlich, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

2.6. Der Kunde erhält vor Vertragsabschluss die Möglichkeit der Kenntnisnahme der zum Vertragsabschlusszeitpunkt aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit Vertragsabschluss Bestandteil des Dienstleistungsvertrages werden und diesen – soweit sie zu diesem nicht in Widerspruch stehen – ergänzen.

2.7. Der Kunde ist verpflichtet, Promtico sämtliche für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Informationen, die von ihm vor Vertragsabschluss abgefragt werden, wahrheitsgemäß zu beantworten. Zudem trägt der Kunde im Falle einer Bestellung durch einen Dritten das Risiko von wahrheitswidrigen Angaben des Dritten. Der Kunde haftet Promtico für sämtliche Mehrkosten und Aufwendungen, die seitens Promtico aufgrund vom Kunden oder Dritten unrichtig erteilter Informationen entstehen. Promtico ist dazu berechtigt, diese Mehrkosten eigenständig im Wege der vereinbarten Zahlungsmethode zu verrechnen.

2.8. Die Lieferpflichten von Promtico ruhen, soweit die Leistungsverpflichtung an der Lieferung durch höhere Gewalt bzw. andere Umstände, die von ihm nicht zu vertreten sind, gehindert ist. Betriebs- und Verkehrsstörungen gelten auch als höhere Gewalt. Wird durch diese Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so befreit dies Promtico von ihrer Lieferungs- und Leistungspflicht.

2.9. Promtico ist zu einer jederzeitigen Änderung der auf der Homepage ersichtlichen Angaben, insbesondere zu Preisen und Inhalt der Dienstleistung, berechtigt. Bereits geschlossene Verträge werden von einer solchen Änderung nicht berührt und bleiben wie vereinbart aufrecht.

2.10. Promtico bemüht sich stets, eine uneingeschränkte Nutzung und Verfügbarkeit der Software zu gewährleisten, jedoch kann keine uneingeschränkte Garantie abgegeben werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1. Angebote von Promtico sind, sofern nicht anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung durch Promtico zustande.

3.2. Promtico darf die Annahme eines Auftrags von einer angemessenen Vorauszahlung, Bonitätsprüfung oder sonstigen Sicherheit abhängig machen.

3.3. Bei Annahme des Angebots erklärt der Kunde, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Eine Anmeldung von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist untersagt. Dementsprechend richten sich Angebote von Promtico ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige Personen.

4. Entgelt, Zahlung und Wertsicherung

4.1. Die Dienstleistungserbringung durch Promtico erfolgt zum vereinbarten Dienstleistungsentgelt.

4.2. Promtico ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden in angemessener Höhe abhängig zu machen.

4.3. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Dienstleistungserbringung, laufende Vergütungen vierteljährlich im Voraus verrechnet. Die von Promtico gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem Promtico über sie verfügen kann. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z. B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist Promtico berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

4.4. Reisezeiten von Mitarbeitern von Promtico gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom Kunden nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).

4.5. Der Kunde stimmt dem Erhalt von Rechnungen per E-Mail zu. Rechnungen enthalten die anwendbare Umsatzsteuer gemäß den Bestimmungen der EU. Im Reverse-Charge-Verfahren wird keine Umsatzsteuer erhoben, sofern eine gültige USt-ID hinterlegt wurde.

4.6. Der Kunde trägt sämtliche angemessenen Kosten, die Promtico während oder nach der Vertragsdauer für die außergerichtliche und gerichtliche Forderungsbetreibung erwachsen, sofern der Kunde diese Kosten durch vertragswidriges Verhalten verursacht hat und sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen und in einem angemessenen Verhältnis zur Schuld von Promtico stehen.

4.7. Hat der Kunde einer Zahlung mittels Lastschrift zugestimmt, und kann ein entsprechender Lastschrifteinzug durch Promtico wegen unzureichender Kontodeckung oder bei falscher bzw. fehlender Hinterlegung des SEPA-Formulars bei der Hausbank des Kunden nicht erfolgen, so hat der Kunde Promtico jene Bankspesen, die Promtico in diesem Zusammenhang von der Bank des Kunden angelastet werden, zu ersetzen. Dies gilt ebenso für die übrigen Zahlungsmethoden. Allfällige durch das nicht gedeckte Konto entstandene Gebühren, wie Rücklastspesen, hat der Kunde zu tragen.

4.8. Im Falle eines schuldhaften Verzugs stehen Promtico Verzugszinsen in der Höhe von 10,73 % über dem österreichischen Basiszinssatz zu, ohne dass es auf ein Verschulden des Kunden ankommt. Sollte der Verzug des Kunden 14 Tage überschreiten, ist Promtico berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Promtico ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.

4.9. Das Dienstleistungsentgelt unterliegt einer Wertsicherung gemäß dem von der Bundesanstalt Statistik Austria veröffentlichten Index der Verbraucherpreise (VPI) 2022. Die Basis der Wertsicherung bildet der zum Vertragsabschluss vereinbarte Preis, der abhängig von der Entwicklung des VPI angepasst wird, wobei jeweils eine kaufmännische Rundung auf ganze Cent erfolgt. Sollte der VPI nicht veröffentlicht werden, tritt an seine Stelle jener Wert, der dem VPI am ehesten entspricht. Erfolgt bei Erhöhung des VPI eine Anhebung des Entgelts aus welchen Gründen auch immer nicht, so ist dadurch das Recht auf diese Anhebung mit Wirkung für die Zukunft nicht verloren gegangen. Die Anpassung erfolgt durch Vergleich der Indexwerte September des laufenden Jahres mit September des vergangenen Jahres.

5. Besondere Regelungen für KI, Automatisierungen und Drittanbieter

5.1. KI-Systeme, Sprachmodelle, Automatisierungen und externe Plattformen können fehlerhafte, unvollständige, veraltete oder nicht vorhersehbare Ergebnisse liefern. Der Kunde hat Ergebnisse vor jeder geschäftlichen, rechtlichen, finanziellen, personellen oder sonstigen wesentlichen Verwendung durch geeignete Personen zu prüfen und freizugeben.

5.2. Promtico schuldet keine inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit von durch KI-Systeme erzeugten Ergebnissen und keine Eignung für einen bestimmten Zweck, sofern dies nicht ausdrücklich als verbindliches Leistungsmerkmal vereinbart wurde. Automatisierte Ausgaben dürfen ohne die vereinbarte menschliche Prüfung nicht als verbindliche Entscheidungen des Kunden verwendet werden.

5.3. Soweit Leistungen von Drittanbietern, insbesondere Cloud-, Hosting-, Software-, API-, KI- oder Kommunikationsdiensten, abhängen, gelten deren Bedingungen und technischen Beschränkungen zusätzlich. Änderungen, Ausfälle, Limits, Sperren, Preisveränderungen oder Kündigungen durch Drittanbieter begründen keinen von Promtico zu vertretenden Mangel, sofern Promtico dies nicht zu vertreten hat.

5.4. Der Kunde ist für die Auswahl und Freigabe der von ihm eingesetzten Daten, Prompts, Inhalte, Regeln und Freigaben verantwortlich. Der Kunde gewährleistet, dass deren Verwendung sowie die automatisierte Verarbeitung rechtlich zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt.

5.5. Promtico darf technische Komponenten, Modelle, Anbieter und Architekturen austauschen oder anpassen, wenn dadurch die vereinbarten wesentlichen Funktionen nicht beeinträchtigt werden. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch Promtico erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen, die nicht im Leistungsumfang von Promtico enthalten sind, zu ergreifen und die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind. Der Kunde ist weiters verpflichtet, zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von Promtico zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten, Unterlagen etc. in der von Promtico geforderten Form zur Verfügung zu stellen und hat Promtico bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen zu unterstützen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Kunden, die Änderungen in den von Promtico für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, sind vorab mit Promtico hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen abzustimmen. Sollte eine ordnungsgemäße Erfüllung nicht mehr möglich sein, ist Promtico berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten.

6.2. Die Verfügbarkeit der Software oder der erstellten Automatisierungslösung ist von einem Internetzugang abhängig. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Systemvoraussetzungen erfüllt sind. Falls der Kunde Angebote Dritter (z. B. Werbeblocker) nutzt, übernimmt Promtico keine Gewähr für Kompatibilität oder Haftung bei Schäden durch deren Nutzung.

6.3. Der Kunde ist für die Geheimhaltung und Sicherheit der Zugangsdaten verantwortlich. Die Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Sie müssen sicherstellen, dass Dritte keine Kenntnis von den Zugangsdaten erlangen können und alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Geheimhaltung ergreifen, insbesondere die Verwendung eines sicheren Passworts, das regelmäßig geändert wird.

6.4. Der Kunde hat eine Erreichbarkeit unter der angegebenen E-Mail-Adresse sicherzustellen und jeglichen Missbrauch oder Verlust von Zugangsdaten unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen.

6.5. Auf Anfragen von Promtico hat der Kunde unverzüglich zu reagieren.

6.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Software in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen, insbesondere sind die folgenden Nutzungseinschränkungen einzuhalten:

  • Die Software darf nicht für falsche oder irreführende Datenübergaben verwendet werden.
  • Es ist untersagt, auf nicht-öffentliche Bereiche der Software zuzugreifen oder diese zu manipulieren.
  • Tests wie Schwachstellen-Scans oder Penetrationstests sind ohne schriftliche Genehmigung verboten.

Etwaige Schäden, Verwaltungsstrafen oder Mehrkosten infolge eines Verstoßes gegen die anwendbaren Vorschriften trägt der Kunde.

6.7. Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Dienstleistungen durch Promtico erforderlichen Mittel (z. B. Arbeitsplätze, Abstellplätze für Anlagen, Netzwerkkomponenten, Anschlüsse, Hardware, Internetanschluss mit angemessener Geschwindigkeit etc.) sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z. B. Klimatisierung) auf eigene Kosten zur Verfügung. Jedenfalls ist der Kunde für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der Kunde für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter, Sorge zu tragen. Der Kunde ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern von Promtico Weisungen – gleich welcher Art – zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den von Promtico benannten Ansprechpartner herantragen.

6.8. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und entstehen dadurch seitens Promtico zusätzliche Mehrkosten, Entgelte, Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungskosten, Verwaltungsstrafen oder Ähnliches, so hat der Kunde diese zu ersetzen.

7. Haftung / Gewährleistung

7.1. Promtico gewährleistet, dass die Softwareprogramme die in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages vereinbarten Funktionen erfüllen, sofern die Softwareprogramme auf dem im Dienstleistungsvertrag beschriebenen und vom Auftraggeber bereitgestellten Betriebssystem und Umgebung genutzt werden.

7.2. Promtico leistet Gewähr dafür, dass die Softwareprogramme gemäß dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag benutzt werden können und die Funktionen erfüllt werden, die in dem jeweiligen Vertrag angeführt sind. Promtico übernimmt dabei jedoch keine Haftung für ununterbrochenes, fehlerfreies Funktionieren der Softwareprogramme.

7.3. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Vertragsauflösung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Promtico alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

7.4. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von Promtico gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe von Promtico selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

7.5. Eine Schadenersatzpflicht von Promtico setzt grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) voraus und ist auf den Ersatz des unmittelbaren positiven Schadens beschränkt. Der Ersatz eines entgangenen Gewinns, Mangelfolgeschäden und sonstigen Folgeschäden, mittelbaren und indirekten Schäden, Drittschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter und reinen Vermögensschäden ist jedenfalls ausgeschlossen.

7.6. Der Höhe nach ist der Ersatzanspruch des Kunden mit dem von ihm im Rahmen des Vertragsabschlusses angegebenen Dienstleistungsentgelt beschränkt. Eine Ausnahme davon besteht nur dann, wenn der Kunde einen gegenüber dem tatsächlichen Wert höheren Wert angegeben hat; in diesem Fall ist der Ersatzanspruch der Höhe nach mit dem tatsächlichen Wert beschränkt.

7.7. Eine Haftung von Promtico ist ausgeschlossen,

  • für Schadensersatzansprüche, die Dritte, einschließlich Behörden, gegen Promtico wegen der Verletzung von Rechten durch die Nutzung der Software durch den Kunden geltend machen.
  • soweit der Kunde über Promtico externe Dienste nutzt, die auf die erstellten KPI-Dashboards zugreifen („Integrationen“), agieren diese Dienste auf Grundlage eines eigenen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden. Promtico übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung dieser Integrationen entstehen. Ebenso haftet Promtico nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unzureichende Weitergabe oder Verarbeitung von Daten durch den Kunden entstehen.
  • für Fehler, Störungen und/oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte bzw. ungeeignete Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und/oder Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

7.8. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch Promtico.

8. Einschränkung, Kontrolle, Sperren und Löschung von Konten und Inhalten

8.1. Promtico behält sich das Recht vor, den Zugang zum Konto des Kunden oder Teilen der Software zu beschränken oder vollständig zu sperren, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen im Rückstand ist. Dies geschieht nach einer Mahnung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen. Die Einschränkung wird aufgehoben, sobald der vollständige Zahlungsrückstand beglichen wurde.

8.2. Promtico ist nicht verpflichtet, von Kunden generierte Inhalte zu überwachen. Sollte Promtico jedoch auf potenziell rechtswidrige oder vertragswidrige Inhalte aufmerksam gemacht werden, behält sich Promtico das Recht vor, den Zugriff auf diese Inhalte zu sperren, den Kunden zu informieren und die betroffenen Inhalte zu überprüfen. Das Gleiche gilt, wenn ein berechtigter Verdacht auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen besteht.

8.3. Besteht der Verdacht, dass Inhalte, die der Kunde auf der Plattform veröffentlicht oder auf die der Kunde zugreift, gegen geltende Gesetze verstoßen, kann Promtico das Kundenkonto sperren und gegebenenfalls Daten zur Sicherung an die zuständigen Behörden weiterleiten. Vor einer solchen Sperrung wird Promtico den Kunden, sofern möglich und zumutbar, über den Vorfall informieren.

8.4. Promtico ist berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden abzuwenden und die Verfügbarkeit der Software zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. Maßnahmen können die teilweise oder vollständige, temporäre oder permanente Einschränkung des Zugangs zur Software beinhalten, insbesondere hinsichtlich der Nutzung der KPI-Dashboards oder der Datengenerierung. Wenn Promtico ein Konto sperrt oder schließt, werden dem Kunden eventuelle ausstehende Gebühren weiterhin in Rechnung gestellt. Promtico kann zudem die vom Kunden erstellten Inhalte löschen, sofern diese im Rahmen des Vertragsverhältnisses nicht gespeichert werden müssen.

9. Urheberrecht und Nutzung

9.1. Alle Rechte an von Promtico vorbestehenden Methoden, Konzepten, Vorlagen, Bibliotheken, Modulen, Softwarebestandteilen, Modellen, Prompts, Dokumentationen, Know-how und sonstigen Materialien verbleiben bei Promtico oder den jeweiligen Rechteinhabern.

9.2. Sämtliche Immaterialgüterrechte verbleiben bei Promtico. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von Promtico zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

9.3. Mit vollständiger Bezahlung räumt Promtico dem Kunden an den individuell für ihn erstellten und im Vertrag bezeichneten Arbeitsergebnissen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und, sofern nicht anders vereinbart, auf die eigene betriebliche Nutzung beschränkte Nutzungsrecht ein. Der Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

9.4. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung, Verwertung oder Nutzung für Dritte ist nur im vertraglich vereinbarten Umfang oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Promtico zulässig.

9.5. Open-Source-Komponenten und Drittsoftware dürfen nur nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Lizenzbedingungen können dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt werden und gehen für die betroffenen Komponenten diesen AGB vor.

9.6. Der Kunde räumt Promtico die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an bereitgestellten Daten, Inhalten, Marken, Dokumenten und sonstigen Materialien ein. Der Kunde hält Promtico von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch diese Beistellungen beruhen.

9.7. Promtico darf allgemeines, nicht kundenbezogenes Know-how und anonymisierte, nicht personenbezogene Erkenntnisse aus Projekten weiterverwenden. Eine Nutzung von Namen, Logos oder kundenspezifischen Ergebnissen zu Referenzzwecken erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.

10. Laufzeit und Kündigung des Vertrages

10.1. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht anders bestimmt, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

10.2. Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit per E-Mail gekündigt werden.

10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:

  • mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug geraten ist und auf die Mahnungen nicht reagiert hat;
  • mit erheblichen Teilen übriger Gebühren trotz mehrmaliger Abmahnung in Verzug geraten ist,
  • die Software für unlautere oder schädliche Geschäftspraktiken verwendet,
  • sich gegenüber den Mitarbeitern oder Promtico strafbar macht,
  • die Software durch den Einsatz nicht autorisierter Softwarelösungen, Schadsoftware oder Angriffe auf die Infrastruktur von Promtico beeinträchtigt,
  • wesentliche Vertragspflichten verletzt oder wiederholt gegen nicht unwesentliche Vertragspflichten verstößt.

10.4. Die Kündigungswirkung tritt, abgesehen von 10.3. oder vergleichbaren außerordentlichen Gründen, zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit ein.

10.5. Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde unverzüglich sämtliche ihm von Promtico überlassene Unterlagen und Dokumentationen an Promtico zurückzustellen.

11. Aufrechnung

11.1. Promtico ist berechtigt, zwischen sämtlichen Ansprüchen des Kunden, soweit diese pfändbar sind, und sämtlichen Verbindlichkeiten des Kunden Promtico gegenüber aufzurechnen.

11.2. Der Kunde ist nur dann berechtigt, seine Verbindlichkeit durch Aufrechnung aufzuheben, wenn Promtico zahlungsunfähig ist oder die Forderung des Kunden in rechtlichem Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, die Forderung des Kunden gerichtlich festgestellt oder von Promtico anerkannt ist.

12. Datenschutz

Die Datenschutzmitteilung von Promtico mit sämtlichen Informationen zum Datenschutz ist online unter https://www.promtico.com/datenschutz abrufbar. Auf Wunsch des Kunden wird ihm Promtico die Datenschutzmitteilung unverzüglich auch postalisch oder per E-Mail übermitteln.

13. Änderungen der Vertragsbedingungen

Angebote von Promtico auf Änderung der Vertragsbedingungen werden dem Kunden an die zuletzt bekannt gegebene Adresse zur Kenntnis gebracht. Die Änderung der Vertragsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht binnen 30 Tagen nach Zustellung schriftlich widerspricht. Promtico verpflichtet sich, bei Übersendung der geänderten Vertragsbedingungen schriftlich auf die 30-tägige Frist und auf die Auslegung des Verhaltens des Kunden hinzuweisen.

14. Sonstige Bestimmungen

14.1. Der Kunde wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende von Promtico zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an Promtico eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts zu leisten, das der betreffende Mitarbeiter zuletzt von Promtico bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).

14.2. Auf den zwischen Promtico und Kunden geschlossenen Vertrag und die sich daraus ergebende Geschäftsbeziehung findet österreichisches Recht – unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts – Anwendung.

14.3. Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und die sich daraus ergebende Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt (Österreich) zuständig.

14.4. Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.

14.5. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.